Privilegierung für Wärmepumpen-Strom

Sie betreiben Ihre Wärmepumpe mit separatem Zähler?

Dann haben wir gute Nachrichten: Die Bundesregierung unterstützt Ihren Beitrag zur Energiewende mit der Senkung von zwei staatlich festgelegten Umlagen, die Bestandteil Ihres Heizstrom-Tarifes sind:

  • KWKG-Umlage
  • Offshore-Netzumlage

Beide Umlagen werden unter bestimmten Voraussetzungen auf "Null" (0,00 ct/kWh) gesetzt. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG). 

Voraussetzungen für die Umlagen-Reduzierung

  • Sie betreiben an der genannten Verbrauchsstelle eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe, die über einen eigenen Zähler mit dem Netz verbunden ist.
  • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten.*
  • Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt.

* Als „Unternehmen in Schwie­rig­keiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwie­rig­keiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstruk­tu­rie­rung nicht­fi­nan­zi­eller Unternehmen in Schwie­rig­keiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“ – sofern Sie Anlass zu Zweifeln haben, ob Ihr Unternehmen unter diese Definition fällt, sollten Sie Rechtsrat einholen.

So können Sie die Senkung der Umlagen beantragen

Füllen Sie unser beschreibbares Dokument zur Eigenerklärung aus und senden uns dies per E-Mail an info(at)turbine-energie(dot)de. Für das Formular benötigen wir neben Ihren Kontaktdaten folgende Informationen:

  • Vertragskontonummer Ihres Heizstrom-Vertrages

Die Nummer finden Sie zum Beispiel im Onlineservice unter dem Menüpunkt "Vertrag" oder in Ihrer Rechnung.

  • Marktlokation

Auch diese Nummer finden Sie im Onlineservice unter dem Menüpunkt "Vertrag" oder in Ihrer Rechnung.

Was muss ich bei Änderungen beachten?

Sollten sich bei Ihnen Veränderungen ergeben und Sie erfüllen damit nicht mehr die oben genannten Voraussetzungen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, uns dies unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Dabei müssen Sie uns auch den Zeitpunkt nennen, zu dem die Veränderung eingetreten ist. Bitte nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.

Wie hoch sind die Umlagen aktuell und wieviel kann ich sparen?

 

KWK-Umlage

Offshore-Umlage

2024

0,275 Cent/kWh

0,656 Cent/kWh

Ihr Vorteil beträgt aktuell ca. 1 Cent/kWh bzw. je 1.000 kWh Verbrauch 10 Euro. Bei einem Stromverbrauch von Wärmepumpen von 5.000 kWh pro Jahr sparen Sie durch die Privilegierung damit rund 50 Euro im Jahr, bei 2.000 kWh sind es ca. 20 Euro im Jahr. 

Ist die Senkung der beiden Umlagen bereits beschlossen? Wie sicher ist die Senkung meines Heizstrom-Preises?

Die Umsetzung des Gesetzes ist abhängig von einer noch ausstehenden beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission. Obwohl die beihilferechtliche Genehmigung bisher noch nicht erfolgt ist, sehen die rechtlichen Regelungen des EnFG vor, dass Sie die genannten Angaben bereits jetzt machen müssen. Ein Abwarten der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission ist nicht möglich, wenn Sie die gesamte Umlagen-Senkung erhalten wollen, die Ihnen möglicherweise zusteht.

Gibt es zeitliche Fristen für die Beantragung der Privilegierung?

Ja, für eine Umlagensenkung in 2024 werden Sie am besten bereits jetzt aktiv. Spätestens am 31.01.2025 sollte Ihre Eigenerklärung für eine Umlagenbefreiung ab 2024 bei uns eingegangen sein.

Läuft die Senkung automatisch und muss ich die Privilegierung in jedem Jahr neu beantragen?

Damit Sie von der Senkung der Umlagen profitieren, müssen Sie zwingend die Privilegierung selbst beantragen. Ihr Netzbetreiber muss die Privilegierung uns gegenüber bestätigen. Erst dann kann sie in der Abrechnung berücksichtigt werden.

In den Folgejahren gilt die Privilegierung grundsätzlich weiter. Nur wenn sich Änderungen zu Ihrer Eigenerklärung ergeben, sind Sie verpflichtet, uns diese unverzüglich mitzuteilen. Dann würde der Anspruch auf Privilegierung entfallen.

Was passiert, wenn ich meinen Lieferanten wechsle?

Nach einem Lieferantenwechsel müssen Sie die Privilegierung bei Ihrem neuen Lieferenten erneut beantragen.

Was ist die KWKG-Umlage?

Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK-)Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch erreichen die Anlagen einen höheren Nutzungsgrad. Damit sparen sie Brennstoff ein und können Kohlendioxid-Emissionen mindern. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten dafür einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt.

Was ist die Offshore-Netzumlage?

Mit der Offshore-Netzumlage werden folgende Kosten gedeckt:

  • Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Windanlagen an das Stromnetz
  • Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen